Photovoltaik Blog

Bundestag beschließt neue Förderung für Mieterstrom

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik (PV) insbesondere in Städten anzureizen und Mietern eine größere Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen wird für Strom aus neuen PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp der sogenannte Mieterstromzuschlag als neuer Fördertatbestand in das EEG aufgenommen. Der Mieterstromzuschlag ist abhängig von der Größe der PV-Anlage und beträgt derzeit zwischen 3,7 und 2,11 Cent je kWh.

Er wird für Strom gezahlt, der in einem Wohngebäude, auf dem sich die PV-Anlage befindet, oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht wird. Darüber hinaus enthält das Mieterstromgesetz weitere Anforderungen an die Messung des Stroms und die Höhe des Strompreises. Die Förderung ist auf ein Volumen von 500 Megawatt neu installierter PV-Leistung jährlich begrenzt.

Das vom Bundesverband Solarwirtschaft mit Unterstützung von Stadtwerken, der Wohnungswirtschaft und von Verbraucherschützern angestoßene Gesetzesvorha-ben baut auf einen parteiübergreifenden Konsens. Es wurde Ende Juni 2017 mit den Stimmen von SPD und Union im Bundestag beschlossen und wird am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Mie-terstromzuschlag darf allerdings erst nach der beihilfe-rechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden, voraussichtlich im Herbst 2017.

Die neue Förderung dürfte in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen. Es schafft die Basis für attraktive neue Geschäftsmodelle der alten und neuen Energiewirtschaft im Rahmen einer um-weltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der Kun-denbindung. Das folgende Merkblatt gibt einen Überblick zu den Voraussetzungen und zur Funktionsweise der neuen Mieterstrom-Förderung.

Weitere Infos: https://www.pv-mieterstrom.de/

Quelle: BSW