Informationen zur BEG-Förderung 2024

Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur neuen BEG-Förderung zusammengestellt.

Wir sind bemüht, diese Seite ständig aktuell zu halten. Aufgrund der sich ständig wechselnden gesetzlichen Vorgaben sind aber alle Angaben ohne Gewähr.

Ihr Weg zur Heizungsförderung

(BEG-Förderung ab 1.1.2024)

Allgemeine Informationen

Vorab können Sie sich bequem und einfach über unseren innovativen Konfigurator über die Preise der einzelnen Systeme informieren:

https://konfigurator.gemeinhardt.ag/

Dort erstellen wir Angebote mit täglich aktualisierten Preisen direkt aus der Datenbank unserer ERP-Handwerkersoftware. Das heißt, die Preise, die Sie dort vorfinden, entsprechen exakt den tagesaktuellen Preisen aus unseren individuellen Kundenangeboten.

Natürlich müssen wir im Einzelfall noch durch einen Vor-Ort-Termin prüfen, ob wir zusätzliche Komponenten benötigen, weglassen können oder ersetzen müssen, aber sie bieten einen guten Anhaltswert für eine erste Budget-Ermittlung.

Zusätzlich finden für unsere Kunden regelmäßig Kundenseminare zu allen spannenden Themen statt. Hier informieren wir sie kompakt und neutral über den aktuellen Stand der Technik und geben Ihnen aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung praktische Tipps zur Umsetzung Ihres Vorhabens. Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich hier, um eine Einladung zum nächsten Seminar zu bekommen:

https://www.gemeinhardt.ag/seminare

 

Telefonischer Erstkontakt

Im ersten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen einen verbindlichen Rückruftermin (telefonischer Erstkontakt) mit einem unserer Spezialisten (Meister/Techniker).

Zu diesem Gespräch können wir technisch mögliche Umsetzungsstrategien, Budget, eine realistische Zeitachse, nutzbare Förderprogramme und die für die Beratung notwendigen Unterlagen gemeinsam besprechen und bereits erste Fragen kompetent beantworten.

Wenn Sie einen telefonischen Erstkontakt wünschen, rufen Sie uns innerhalb unserer Geschäftszeiten einfach an (Telefon: 09286-989-0) oder senden Sie uns jederzeit eine E-Mail an: anfrage@gemeinhardt.ag

Persönliches Beratungsgespräch

Als nächsten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

Im Falle einer (Heizungs-)Sanierung idealerweise bei Ihnen Zuhause. So können wir bereits bei einer ersten Vor-Ort-Begehung technische Details zur möglichen Umsetzung besprechend und Ihnen die für Ihre Anforderungen optimale Heizung gemeinsam auswählen.

Angebot

Aus den von Ihnen geäußerten Wünschen und den von uns bzgl. technischer Realisierbarkeit dokumentieren Informationen erstellen wir Ihnen ein persönliches und detailliertes Angebot mit ausführlichen Zusatzinformationen.

Gerne besprechen wir dieses Angebot persönlich und arbeiten evtl. Änderung, Ergänzungen oder Optionen ein.

Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag mit einer sogenannten „aufschiebenden Wirkung“, d.h. der Vertrag kommt nur zustande, wir Ihr Förderantrag auch tatsächlich genehmigt wird.

BzA

Wir erstellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und müssen weitere Fragen wie z.B. Adresse des Investitionsobjekts, Gesamtanzahl der Wohneinheiten, Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, auf die zu fördernden Wohneinheiten entfallende Wohnfläche,  Angaben zu der geplanten Wärmeversorgung (Heizung und Trinkwarmwasser), Summe geplanter förderfähiger Kosten für die Heizungsanlage und Fachplanung/Baubegleitung, Wärmepumpentyp, Nennleistung, Angaben zu Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Emissionsminderungszuschlag, THG-Minderung beantworten.

Abschließend erhalten wir eine Bästätigung mit BzA-ID (eindeutige Identifikationsnummer zu Ihrer Maßnahme).

Diese BzA-ID teilen wir Ihnen mit.

KFW-Portal

Mit unserer Auftragsbestätigung (Vertrag mit aufschiebender Wirkung) und BzA-ID (eindeutige Identifikationsnummer zu Ihrer Maßnahme) registrieren Sie sich beim KFW-Portal und reichen weitere geforderte Unterlagen elektronisch ein.

Unser Gemeinhardt-Service:
Gerne unterstützen wir Sie bei diesen bürokratischen Formularen und Vorgängen. Wenn Sie mit der Online/Digitalwelt nicht vertraut sind, können wir alle Schritte auch gemeinsam mit Ihnen in unserem Hause durchführen. Wir machen das jeden Tag und wissen, wo die richtigen "Kreuzchen" zu setzen sind und können Ihnen damit viel Zeit ersparen.

Zusage

Ihr Antrag wird elektronisch und in der Regel vollautomatisiert von der Behörde geprüft und anschließend erhalten Sie eine "Zusage für den Zuschuss Heizungsförderung".

36 Monate Zeit zur Umsetzung

Jetzt haben wir gemeinsam bis zu 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen.

Installation

Ihre neue Heizung wird wie beauftragt montiert und anschließend in Betrieb genommen.

Wir ergänzen auf dem KFW-Portal alle notwendigen technischen Unterlagen und Berechnungen wie z.B. den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und erstellen eine BnD (Bestätigung nach Durchführung).

Auszahlung

Nach einer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung ordnet die Behörde die Auszahlung Ihres Zuschusses an.

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 %.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Entscheidungsbaum zum GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien.

Das Umweltbundesamt hat sich in einer Grafik als Entscheidungsbaum zum Thema neue Heizung nach dem GEG (Gebäudenergiegesetz) versucht und Fragen wie

  • Wann muss ich eine Heizung mit erneuerbaren Energien einbauen?
  • Welche Heizung mit erneuerbaren Energien kann ich einbauen?

 

zu beantworten und was die geforderten 65 % erneuerbaren Energien genau bedeuten.

Weitere Informationen

Links

KFW-Kredit im Rahmen des BEG

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

http://www.kfw.de/358