Erstversorgung
jetzt aber schnell!
Schadenminderung ist Pflicht !
Es gilt, das Hab und Gut bei einem Schadenereignis zu schützen und was zu retten ist, auch in Sicherheit zu bringen.
Das ist bei Rohrbruch und dem dazugehörigen Wasserschaden so, aber auch bei Sturm, Hagel, Brandschaden und erst recht bei Elementarereignissen.
Sind Sie gegen den Schaden versichert, wird das sogar eine gesetzliche Verpflichtung, denn in Europa gibt es zu Versicherungen aller Art gesetzliche Regelungen und zwar im „Versicherungsvertragsgesetz“.
In diesem Gesetz wird die Pflicht zur Schadenminderung genau definiert. Wer das nicht macht, kann seinen Versicherungsschutz durchaus riskieren.
Keine Angst, Sie haben uns ja gerufen. Die Einsatzleiter sind nach diesen gesetzlichen Grundlagen, vergleichbar wie Feuerwehrleute, perfekt geschult.
Vertrauen Sie also darauf, was der Einsatzleiter vornimmt, denn er schützt dabei auch Ihren Versicherungsschutz.
Versicherung
Gut, wenn‘s versichert ist
Wer schlau ist, schützt sein Hab und Gut gegen Risiken, die das Leben nun mal bereithält.
Hier gilt es jedoch, alle relevanten Risiken gut abzudecken. Der Einsatzleiter wird daher mit Ihnen zusammen, oder mit Ihrem Versicherungsmakler, den Vorfall hinsichtlich der möglichen Deckung genau prüfen. Besteht Versicherungsschutz, macht es Sinn, den Vorgang mit dem Versicherer abzuwickeln.
Hierbei ist vieles zu beachten, insbesondere da meistens mehrere Verträge gleichzeitig betroffen sein können. Im Sinne einer schnellen Regulierung ist daher der Einsatzleiter auf die Zuordnung der Schäden nach Versicherungssparten genau geschult (TÜV Personenzertifizierung). Eine wichtige Vorarbeit, damit der Schaden zügig von den Schadensachbearbeitern weiter bearbeitet werden kann. Nehmen Sie sich daher die Zeit und suchen Sie die Verträge heraus, am besten in der Zeit, wenn der Einsatzleiter sich erstmal unter dem Motto „Rettung geht vor Aufklärung“ um die Schadenminderung handwerklich kümmert.
Abwicklung mit Ihrem Sachversicherer
Haben Sie das im Vertrag so festgelegt, wird sich der Einsatzleiter nach der Stabilisierung Ihres Zuhauses um die Abwicklung mit dem Versicherer kümmern. Haben Sie nicht gleich die Vollmacht mit unterzeichnet, mag es vorkommen, dass der Eisatzleiter dieses nachfordert und Sie dazu nochmal aufsucht. Das aber nur, wenn es Unklarheiten gibt. Er wird darauf achten, dass Sie aus diesen Abstimmungen herausgehalten werden. Vertrauen Sie auf besten Service und den voraussichtlich besten Verbraucherschutz, den es zu diesem Bereich in Europa gibt.
Genaue Abgrenzung
ist wichtig
Schadenminderung kostet. Aber darauf kommt es nicht so an, denn in dieser Phase liegt die größte Chance, den Schaden zu mindern und damit viele Kosten einzusparen.
Der Sachversicherer nennt die hierbei entstehenden Kosten kurz „SMK“, denn das ist die einfache Abkürzung für „Schadenminderungskosten“. Wichtig ist bei diesen Maßnahmen, dass die größtmögliche Schadenminderung erreicht wird.
Das gilt z.B. insbesondere für eingedrungenes Wasser in Hohlräume und geschichtete Bodenaufbauten. Behindern Sie daher niemals den beauftragten Retter, denn der handelt nach dem Prinzip „Rettung geht vor Aufklärung“.
So wird sich der Einsatzleiter z.B. ein sehr genaues Bild machen von der Belastung des Bodenaufbaus, aber auch zur bereits vorliegenden Bioaktivität in Bauteilen. Die Mission ist einfach, er muss Ihr Gebäude stabilisieren. Er wird den Bodenaufbau zur Sicherheit vor späteren Kosten beispielsweise direkt durchleuchten (siehe Abbildung).
Sie werden staunen.
Grundlage
Ihr Auftrag & Datenschutz
Nach Sichtung der Lage wird der Einsatzleiter zu passender Gelegenheit den Auftrag mit Ihnen besprechen.
Zwar gilt auch der Notruf schon als Auftrag, aber es will ja viel besprochen werden. Der Auftrag besteht immer aus zwei Teilen, was damit zusammenhängt, dass die meisten Schäden versichert sind. Die erste Seite gilt hierbei zur Festlegung des Auftragsumfangs, aber auch zugleich als Schadenanzeige zur Meldung bei Ihrem Sachversicherer.
Auch die Zahlung wird hierbei, sofern Sie es wünschen, gleich direkt mit Ihrem Sachversicherer vereinbart.
Die zweite Seite gilt nur für Sie und geht den Versicherer wenig an. Deshalb heißt diese Seite auch „Vertrauliche Angaben“. Hierin wird alles festgelegt, was Sie genau wünschen. Auch die Beratung findet sich in diesem Teil. Dauert nicht lange, aber etwas Zeit sollten Sie sich nehmen, denn es geht um Ihr Zuhause. Wir können Ihnen versichern, dass der Einsatzleiter genug Zeit mitbringt.
Wann Sie als Mieter den Vertrag unterzeichnen sollten
Schäden am Gebäude sind Sache des Eigentümers.
Schäden an Ihrem Inventar sind Ihre Sache (Hausrat). Deshalb wird der Vertrag zu allen Leistungen am Gebäude auch nur vom Eigentümer des Gebäudes unterzeichnet. Es gibt natürlich Fälle, bei denen der Eigentümer (Vermieter oder Verwalter) nicht erreichbar ist. Da kann es schon mal passieren, dass der Notfall eintritt und Ihr Vermieter weit weg in Urlaub ist, oder einfach nicht erreichbar ist.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie als Mieter den Vertrag mit dem Notdienst unterzeichnen, denn sonst darf dieser nicht tätig werden. Das ist so auch gesetzlich vorgesehen, denn als Mieter müssen Sie die Schadenminderungspflicht wahren. Einfach nachzulesen im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ § 543 (BGB). Ihr Vermieter wird in diesen Vertrag einsteigen und falls wider Erwarten nicht, haben Sie ja die Mietzahlungen zur Verrechnung der Kosten. Keinesfalls sollten Sie dann einfach nichts unternehmen, denn das könnte Ihr Vermieter Ihnen als unterlassene Rettungspflicht (zu seinem Eigentum) anlasten.
Unsicherheiten regelt das Profiteam
Wir kümmern uns um alles, was Ihnen wichtig ist.
Bei guten Sachversicherungen bekommen Sie natürlich auch die volle Kostenerstattung zum Versicherungsfall. Manchmal gibt es aber genau hier Unsicherheiten. Das kann die Ablehnung der Ersatzpflichtigkeit sein, was unsere Profis dann für Sie prüfen, oder einfach Unsicherheit zur Anerkennung einiger Leistungen. Kein Problem, das kennen wir und hierauf sind wir spezialisiert.
Bei Zahlungsregelung per Sicherungsabtretung übernimmt unser Expertenteam im Backoffice die Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Es kann immer wieder zu Fehleinschätzungen von herangezogenen „Experten“ kommen. Unser Expertenteam besteht folglich aus Sachverständigen, Spezialgutachtern, Baubiologen und Rechtsanwälten, die dafür sorgen, dass Ihre Rechnungen in der Phase der Klärung dennoch ausgeglichen werden, sofern absehbar ist, dass Sie im Recht sind. Fast wie Vollkasko für Gebäude & Wohnen im Sinne des Verbraucherschutzes. Lehnen Sie sich daher zurück und konzentrieren Sie sich auf das, was Ihnen wichtig ist.