GemeinhardtAG

Wichtige Information zu den aktuellen Entwicklungen

Dem Bund steht nach dem Bruch der Ampel-Koalition eine längere Phase der haushaltspolitischen Ungewissheit bevor. Aktuell werden Neuwahlen für den 23. Februar 2025 anvisiert. Falls dieser Zeitplan so durch den Bundespräsidenten bestätigt wird, gehen wir davon aus, dass dieses Land incl. der wahrscheinlich langwierigen Koalitionsverhandlungen, Beratungen und Regierungsbildung bis Ostern, wenn nicht sogar bis Sommer 2025, keinen verabschiedeten Haushalt haben wird.

Das heißt, ab 1.1.2025 und voraussichtlich bis Jahresmitte 2025 herrscht rechtliche Unsicherheit über die Freigabe, Auszahlung und Modalitäten zu neu gestellten Förderanträgen bzgl. Heizungssanierung. Auch ist durch den anstehenden Sparzwang zu befürchten, dass die aktuell sehr attraktiven Förderprogramme umgestaltet, gekürzt, beschnitten oder schlimmstenfalls ganz eingestellt, auf jeden Fall aber nur unter Vorbehalt(en) freigegeben werden.

Unsere dringende Empfehlung:

Wenn Sie Ihr Heizungssanierungsprojekt in den nächsten Jahren durchführen möchten, profitieren Sie von der noch bestehenden Rechtssicherheit und stellen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens Weihnachten 2024.

Kontaktieren Sie uns auf den bekannten Kommunikationswegen und wir helfen bei Fragen bzgl. Beauftragung, Umsetzung und Förderung weiter.

#BEG