Wärmepumpe

EU-Parlament erkennt Umweltwärme als erneuerbare Energie an

Der BWP begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Umgebungswärme in der RES Directive (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) als erneuerbare Energie anzuerkennen. Der Beschluss bedeutet die volle Berücksichtigung von Wärmepumpen als erneuerbare Energietechnologie.

„Der Beschluss des EU-Parlaments ist ein Meilenstein zur Erreichung der EU 20-20-20 Ziele. Mit Hilfe der Wärmepumpentechnologie ist die Erreichbarkeit der Europäischen Energie- und Klimaziele als realistisch einzuschätzen“, kommentierte in Brüssel das zufriedene BWP-Mitglied und Obmann des Europäischen Wärmepumpen-Verbandes (EHPA), Karl Ochsner.

Zusammenfassung der RES Directive

  • Umweltwärme wird offiziell als erneuerbare Energiequelle (EE) anerkannt (Art. 2). Alle drei Wärmequellen, also oberflächennahe Geothermie mit Erdreich und Grundwasser, sowie Außenluft, sind explizit als Erneuerbare Energien definiert.
  • EE-Beitrag Wärmepumpe = Wärmeertrag minus Stromverbrauch (Art. 5.5.2, Annex VIIb). Dies ist ein großer Erfolg der Branche, denn in der vorangegangen Diskussion wurde teilweise gefordert, statt der elektrischen Energie die zur Stromerzeugung notwendige Primärenergie von der erzeugten Wärme abzuziehen. Doch dies hätte den Erneuerbare-
    Energien-Beitrag der Wärmepumpe stark reduziert.
  • Keine Mindestanforderung für Leistungszahlen und kein Bezug auf Umweltzeichen (Art. 5.5.2, Annex VIIb). Als minimale Effizienzanforderung muss die mit der Wärmepumpe erzeugte Wärmeden Primärenergiebedarf „signifikant“ übertreffen, d. h., Wärmepumpen müssen das 1,15-fache an Wärme liefern, was an Primärenergie eingesetzt wurde. Beim jetzigen Primärenergiefaktor in Deutschland entspräche dies etwa einer Jahresarbeitszahl (JAZ) > 3,1.
  • Administrative Erleichterungen, insbesondere für Kleinanlagen (Art. 12, insbes. 12.e).
  • Anforderungen für zertifizierte Installateure werden europaweit festgelegt (Art. 13).

Nächste Schritte: Nun müssen die Vorgaben der nationalen Umsetzung kommen, d.h. bis Anfang 2010 sind seitens der Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Aktionspläne zu erstellen. Dazu sollten wir vom BWP natürlich ebenfalls unseren Input liefern, wie bei der weiteren Präzisierung der Richtlinie, der Integration von Gas-Wärmepumpen und der Methode zur Berechnung der JAZ.

(C) Bundesverband Wärmepumpe e.V. - News 2009