Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur bis Ende 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.
Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) rät, rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt und es aufgrund der hohen Nachfrage sowie den internationalen Problemen in den Lieferketten zu Engpässen kommen kann.
Die Maßnahme steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), sondern wird bereits seit dem Jahr 2013 stufenweise durchgeführt. Rein rechnerisch betrifft die aktuelle Frist rund 4 Millionen Geräte.
Unter diesem Link können Sie prüfen, ob Ihr Kaminofen betroffen ist:
https://www.cert.hki-online.de/de/home
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