Asbest wurde in Deutschland in enormer Vielfalt, insbesondere als Beimengung, bis Ende 1994 verbaut. Die Folgen sind mit derzeit etwa 3.500 Sterbefällen pro Jahr gigantisch, weshalb man gesetzlich nun die „Notbremse“ gezogen
hat.
Alle Betriebe in der Baubranche in Deutschland sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) seit dem 04.12.2024 verpflichtet, vor jeglichen Eingriffen in die Bausubstanz bei Gebäuden vor Baujahr 1995 eine Asbestnachschau vorzunehmen.
Wir nehmen das Thema ernst und haben deshalb 10 unserer Techniker schulen und mit dem Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 4c (Kleiner Asbestschein) zertifizieren lassen. Unsere Mitarbeiter wissen was bei Eingriffen in die Bausubstanz an älteren Gebäuden vor Baujahr 1995 zu tun ist.
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