Das Magazin WISO berichtete in seiner gestrigen Ausgabe von einem aktuellen BGH-Urteil, dass vielen Gaskunden einen unerwartenden Geldsegen bescheren könnte.
Der BGH bestätigte in seinem Urteil, dass Preisänderungen nur dann wirksam sind, wenn der Kunde darüber informiert wurde. Geld zurück gibt es nur, wenn gegen die Rechnungen Einspruch erhoben wurde. (31.07.2013)