GemeinhardtAG Heizung

Heizungsförderung: Antragstellung ab sofort für alle Privatpersonen möglich

Seit dem 27.08.2024 können den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) auch Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, beantragen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Heizungsförderung und zu den aktuellen Förderprogrammen.

Weitere Infos finden Sie auch hier:

https://www.kfw.de/458

https://www.kfw.de/358

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