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KfW ändert Förderbedingungen

Wer bei der Gebäudesanierung noch die günstigen KfW-Bedingungen nutzen will, sollte sich beeilen.

Ab dem 17. April 2018 ändert die KfW einige Förderbedingungen zu den Programmen 151/152 und 153 "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Anträge vor dieser Frist können von besseren Förderbedingungen profitieren.

Wer bei der Gebäudesanierung noch die günstigen KfW-Bedingungen nutzen will, sollte sich beeilen. Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert nämlich ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153.

Produktänderung ab 17.04.2018 auf einen Blick:

  •     Wegfall der 20-jährigen Zins­bindung
  •     Die bereitstellungs­provisions­freie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
  •     Kostenfreie Sonder­tilgungen sind nicht mehr möglich


Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage der KfW.