Photovoltaik

Marktstammdatenregister: PV-Anlagen und Batteriespeicher bis Ende Januar registrieren

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Dies gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen erneut gemeldet werden.

Die Registrierung ist online möglich unter: www.marktstammdatenregister.de

Sie ist sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für jede Anlage erforderlich. Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, müssen ebenfalls gemeldet werden.

Verbraucher, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Wer den Termin verpasst, sollte die Registrierung schnellstmöglich nachholen, da die Anmeldeverpflichtung bestehen bleibt. Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten (d.h. älter als 20 Jahre sind).