Ab dem 15. August 2012 wird die Förderung für Heizung, Wamrwasserbereitung aus erneuerbaren Energien erhöht. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen bei den Förderungen:
- Bei Solarkollektoren bis 40m² Kollektorfläche (thermische Nutzung) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Die Zuschüsse betragen nun mindestens 1.500 €.
- Die Bonusförderung wird erweitert. Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird künftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen gefördert, die einen neuen Pufferspeicher (Mindestgröße: 30 l/kW) aufweisen.
- Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
- Die Förderung von Solarkollektoranlagen zu Prozesswärmebereitstellung wird auf bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten angehoben.
- Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 € je Anlage gefördert. Für den Einsatz im Neubau gibt es einen Zuschuss von 850 €.