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Neue Förderung Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) kommt zum 1.1.2021

<p>Die Regierung will es jetzt wissen. Das Marktanreizprogramm (MAP) wird zum Jahreswechsel durch die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ersetzt.</p>

Die wichtigsten Neuerungen:

  1. Wärmepumpen im Neubau werden ab 1. Januar nur noch über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ gefördert.
    Die Einzelförderung der Wärmepumpe im Neubau (ehem. Innovationsförderung) entfällt. Das betrifft insbesondere Sole-Wärmepumpen und einige besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten werden damit ab Jahresbeginn noch im Rahmen der KfW-Effizienzhäuser gefördert. Diese Fördersätze sind in diesem Jahr bereits erhöht worden und sollen auch im nächsten Jahr nochmals angehoben werden.
     
  2. Die Förderung für Wärmepumpen in der Modernisierung (Heizungstausch im Altbau) wird ab dem kommenden Jahr nochmals verbessert.
    Der Fördersatz bleibt bei 35 Prozent – bzw. 45 Prozent beim Ölkesselaustausch. Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es jedoch zusätzliche fünf Prozentpunkte. Außerdem werden die maximalen förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit hochgesetzt. Bei den Einzelmaßnahmen werden zudem Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungen förderfähig).
     
  3. Bislang war der Ersatz von austauschpflichten Heizungen (ehem. § 10 EneV) von der Förderung ausgenommen – ab dem 1.1. kann dies gefördert werden.

Die neue BEG-Förderung wird zu Jahresbeginn in Kraft treten und das Marktanreizprogramm ersetzen. Viele Aspekte der BEG sind mit der MAP-Novelle bereits zu 2020 vorweggenommen worden, bspw. die Umstellung auf die Anteilsförderung mit 35 Prozent bzw. 45 Prozent (Ölaustauschbonus). Einige Aspekte der BEG sind aber neu.

Gerne beraten wir Sie zu den neuen Förderprogrammen.

Weitere Infos (Quelle): https://www.waermepumpe.de