Heizung Service

Neue Vorschrift: Gasleitungen müssen alle 12 Jahre geprüft werden

Neue Belastung für alle Gaskunden

Nach jahrelanger Arbeit legte das Technische Komitee „Gasinstallation“ im April 2008 die lang erwartete neue Fassung des Arbeitsblattes G 600 technische Regel für Gasinstallationen (DVGW TRGI 2008) vor.

Eine Änderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte, ist die Ausgestaltung der bisher empfohlenen 12‐jährigen Gebrauchsfähigkeitsprüfung als Pflicht. Bisher wurde in den technischen Hinweisen zum Arbeitsblatt G 600 Anhang 2 (TRGI Betrieb) lediglich empfohlen, die Gasleitungen einmal jährlich einer Sichtprüfung zu unterziehen und alle 12 Jahre auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (TRGI Betrieb 2.2.3.).

Die TRGI Betrieb ist nun integraler Bestandteil des technischen Regelwerks; die Empfehlung weicht der Verpflichtung.

Die Haftungsfrage stellt sich nicht nur für den Gaslieferanten, sondern auch für den Anschlussnehmer ‐ auch wenn er selbst nicht unmittelbarer Adressat der TRGI ist – im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten als Gebäudeeigentümer, die er bei Nichtbeachtung technischer Regeln gegebenenfalls fahrlässig verletzt.

Was wird geprüft?

Ihre Gasleitung wird auf u.a. auf Sicherheit, Dichtheit, den äußeren Zustand, Manipulationen, Alterungsschäden und korrekte Halterung geprüft. Desweiterenkönnen in größeren Gebäuden Maßnahmen gegen unbefugte Fremdeinwirkung (Manipulationsabwehr) getroffen werden.

  • Gasleitungen im Gebäude
  • erdverlegteGasleitungen
  • unter Putz gelegte Gasleitungen
  • offen verlegte Gasleitungen
  • Manipulationsabwehr

Als SHK-Innungsfachbetriebe bieten Ihnen mit der Aktion „Gas-ganz sicher“ eine Sicherheitsüberprüfung nach genormten technischen Standards (DVGW-Arbeitsblatt G 624) an. Modernste Meßsysteme prüfen die Dichtheit der Gasleitung, spürenLecks und Mängel auch an den verstecktesten Ecken und Leitungsverläufen auf und liefern zuverlässige Daten über den Zustand der Gasleitung. Ein Prüfprotokoll beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung.

Welcher Nutzen entsteht mir?

  1. höhere Sicherheit für Eigentümer, Betreiber und Nutzer
  2. eine weitreichende rechtliche Absicherung
  3. Abwehr von Schadensersatzansprüche von Dritten bei Schadensfällen
  4. Vermeidung unnötig hoher Sanierungskosten
  5. rechtzeitiges Erkennen von Schäden

Unsere Kundedienstabteiung informiert Sie gerne zu Details und Kosten:
Telefon: 09286-989-11