GemeinhardtAG

Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung

Gute Nachricht für Haus- und Wohnungseigentümer:

Seit 8. April 2026 kann der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ wieder beantragt werden. Laut KfW sind Anträge ab sofort erneut möglich – bei unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, zum Beispiel im Bad, in Wohnräumen oder zur Schaffung besserer Bewegungsflächen. Auch bestimmte Unterstützungs- und Assistenzsysteme können förderfähig sein.

Wichtig ist: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Reine Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen noch nicht als Vorhabensbeginn. Die Antragstellung ist nur möglich, solange Fördermittel verfügbar sind. ()

Gerade beim Umbau zum barrierefreien Bad kann die Förderung eine sinnvolle Unterstützung sein. Gefördert werden im Programm 455-B Investitionen in bestehende Wohngebäude in Deutschland. Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Ersterwerber sowie Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss laut KfW 10 % der förderfähigen Investitionskosten, bei einer Mindestinvestition von 2.000 Euro und bis zu 50.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.

Als Fachbetrieb in Oberfranken beraten wir Sie gern dazu, welche Maßnahmen in Ihrem Bad sinnvoll sind und was vor der Antragstellung zu beachten ist. Ob in Oberkotzau, Hof, Rehau, Selb, Münchberg oder Bayreuth: Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres barrierearmen Badumbaus mit Blick auf Komfort, Sicherheit und Förderfähigkeit.

Gerne beraten wir Sie zum Thema „Förderung für den Umbau zum barrierefreien Bad“.

#Badsanierung