Photovoltaik Blog

Weitere deutliche Verbesserung beim privaten PV-Strom

<p>Die EEG-Befreiungsgrenze auf Eigenverbrauch soll von von aktuell 10 kWp auf 30 kWp erhöht werden. Damit zahlen auch Hausbesitzer mit größeren Photovoltaikanlagen keine EEG-Umlage mehr.</p>

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am gestrigen Abend in einer Sondersitzung einen Änderungsantrag für die EEG-Novelle beschlossen. Die Wirtschafts- und Energiepolitiker des Deutschen Bundestages haben sich damit nach zähen Verhandlungen mehrheitlich für eine Novelle des EEG ausgesprochen.

Neben vielen Änderungen ergibt sich eine weitere Verbesserung für private Photovoltaik-Anlagen im Ein- und Zweifamilienhaus.

Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, die EEG-Befreiungsgrenze auf Eigenverbrauch von aktuell 10 kWp und 10 MWh auf 30 kWp zu erhöhen. Die umlagenbefreite Eigenverbrauchsmenge soll gleichzeitig auf 30 MWh heraufgesetzt werden. Die Regelung soll auch für Bestandsanlagen und Ü20-Anlagen gelten.

Die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze auf 30 kWp ist begrüßenswert, stellt nach der Rechtsauffassung des BSW allerdings lediglich die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht dar, die spätestens Mitte kommenden Jahres hätte erfolgen müssen. Lange hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium auf einen anderen Rechtsstandpunkt gestellt und keine Anpassungen für erforderlich gehalten.
 
Der BSW hatte in den letzten Monaten wiederholt und u.a. mit Hilfe eines eigens erstellten Rechtsgutachtens die Bundesregierung aufgefordert, PV-Prosumer nicht länger zu diskriminieren.

Weitere Infos erhalten Sie auch beim BSW: Bundesverband Solarwirtschaft:
https://www.solarwirtschaft.de/