GemeinhardtAG

Wichtige Info zur neuen Heizungsförderung und aktuellen Haushaltssperre

Die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) gilt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger, voraussichtlich ab dem 29. Dezember 2023 – weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/beg.

 

Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) gilt, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 derzeit keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Entsprechend pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

#Waermepumpe #GEG #Heizungsforderung