Schadenminderung ist Pflicht

Es gilt, das Hab und Gut bei einem Schadenereignis zu schützen und was zu retten ist, auch in Sicherheit zu bringen. Das ist bei Rohrbruch und dem dazugehörigen Wasserschaden so, aber auch bei Sturm, Hagel, Brandschaden und erst recht bei Elementarereignissen.

Sind Sie gegen den Schaden versichert, wird das sogar eine gesetzliche Verpflichtung, denn in Europa gibt es zu Versicherungen aller Art gesetzliche Regelungen und zwar im „Versicherungsvertragsgesetz“. In diesem Gesetz wird die Pflicht zur Schadenminderung genau definiert. Wer das nicht macht, kann seinen Versicherungsschutz durchaus riskieren.

Keine Angst, Sie haben uns ja gerufen. Die Einsatzleiter sind nach diesen gesetzlichen Grundlagen, vergleichbar wie Feuerwehrleute, perfekt geschult. Vertrauen Sie also darauf, was der Einsatzleiter vornimmt, denn er schützt dabei auch Ihren Versicherungsschutz.