Unser Tipp: Anträge für den Heizungstausch noch bis Ende des Jahres stellen, um in den Genuss der aktuell hohen Förderung von bis zu 35 % der Gesamtinvestitionssumme zu gelangen! Für bestehende Förderanträge bzw. Anträge bis 31.12.2022 gelten die aktuellen Bestimmungen und höheren Fördersätze.
Änderungen ab 1.1.2023 für Biomasseheizkessel
- max. Fördersatz 20% (10% Fördersatz und 10% Heizungstauschbonus)
- Biomasseheizkessel werden ab 1.1.2023 nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe gefördert
- Staubausstoß der geförderten Anlage darf 2,5 mg/m³ nicht überschreiten
- Es muss ein jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mind. 81% (bisher 78%) erreicht werden. Innovationsbonus für Biomasseanlagen entfällt
Förderanträge für Wärmepumpen sind von der Änderung nicht betroffen.