Solar Biomasse Blog

Förderung für Solar und Biomasse stark erhöht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

Staatliche Zuschüsse steigen ab April um bis zu 100 Prozent!

Die Bundesregierung macht (jetzt scheinbar doch) ernst mit der Energiewende.

Wer Solarenergie oder Biomasse zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze werden ab April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben.

Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen und erwartet nun eine Modernisierungswelle.

Der BSW-Solar empfiehlt Verbrauchern, bereits im Frühjahr die Heizung mit Hilfe von Solarkollektoren zu modernisieren, da der Fördertopf für Erneuerbare Energien 2015 auf unverändert rund 360 Millionen Euro limitiert ist.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben.
  • Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde.
  • Sonnenhäuser im Neubau werden zukünftig ebenfalls über eine neue Innovationsförderung unterstützt.
  • Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni.
  • Die Fördesätze für Biomasseanlagen (Scheitholzvergaserkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel) sind stark erhöht worden.
  • Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage.
  • Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen

Gerne beraten wir Sie zu den neuen Förderkonditionen...

Achtung:
Anträge für die Förderung nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab dem 01.04.2015 vom BAFA zur Verfügung gestellt. Alle Anträge, die bis zum 31.03.2015 dort eingehen, werden nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 20. Juli 2012 entschieden.