Photovoltaik Blog

Kürzung der Förderung für Solarstrom zum 1.4.2012

Der Deutsche Bundestag hat am 29.03.2012 in seiner Sitzung die Kürzungspläne für die Photovoltaik beschlossen.

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf jährlich ca. 2.500-3.500 MW einzugrenzen, da sie diesen Korridor als ökologisch und ökonomisch vernünftig einstuft.

Hier die Details des Bundestags-Beschlusses:

Die Einspeisevergütung wird deutlich gesenkt:

  • Von 24,43 auf 19,50 ct/kWh bei Anlagen bis 10 kW
  • Von 21,98 auf 16,50 ct/kWh für größere Dachanlagen über 10 kW
  • Von 17,94 auf 13,50 ct/kWh für Freiflächenanlagen

Das Inkrafttreten der neuen Vergütung für kleine Dachanlagen wurde vom 9. März auf den 1. April 2012 verschoben.

Unter den folgenden Bedingungen erhalten Anlagen noch die Vergütung nach altem Recht:

Für große Dachanlagen muss das Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt worden sein und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgen. Das Planungsverfahren für Anlagen auf Freiflächen muss vor dem 1. März 2012 begonnen worden sein (z. B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgen. Anlagen auf Konversionsflächen müssen dafür bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

Die Degression der Einspeisevergütung wird auf monatliche Schritte umgestellt.

  • Die Basisdegression beträgt 1 % pro Monat und damit (abgezinst) 11,4 % im Jahr
  • Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8 % im Monat bzw. 29 % im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden
  • Bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors soll die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze wieder erhöht werden

Der produzierte Strom wird zum Teil nicht mehr zu 100 % vergütet.

Der Bundestag hat außerdem das sog. Marktintegrationsmodell beschlossen.

Demnach wird bei Anlagen bestimmter Größe nicht mehr der volle Anlagenertrag vergütet. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Folgende Marktsegmente sind betroffen:

  • Kleine Dachanlagen bis 10 kW erhalten nur noch 80 % des Stroms über das EEG vergütet
  • Für mittelgroße Dachanlagen ab 10 kW beträgt die Vergütung 90 % des produzierten Stroms
  • Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW Leistung erhalten weiterhin 100 % der eingespeisten Strommenge vergütet. Dies gilt auch für Freiflächenanlagen bis 10 MW