Neue Einigung bei Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung

Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU vom 23.04.2010 / Dr. Christian Ruck

Die Koalitionsfraktionen haben sich gestern Abend unter Beteiligung ihrer Arbeitsgruppen Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft auf die Reform der Solarförderung geeinigt. Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010, um Traumrenditen zu Lasten der Verbraucher zu beenden.

 

Die Fördersätze werden bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt.

 

Nach der Anhörung am Mittwoch hat die Koalition folgende Änderungen vorgenommen:

 

  1. Die Definition der Konversionsflächen wird präzisiert. Es wird klargestellt, dass auch verkehrliche und wohnungsbauliche Konversionsflächen umfasst sind.
  2. Die Schwankungsmöglichkeiten für die Degression im Jahr 2011 wird verringert. Zum 1.1.2011 wird die Förderung um 9 Prozent abgesenkt. Überschreitet der Zubau im Beobachtungszeitraum 3500 MW, so steigt die Degression in vier 1000-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt (bisheriger Entwurf: 2 Prozent). Unterschreitet der Zubau 2500 MW, so sinkt die Degression in drei 500-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt (bisheriger Entwurf: 2,5 Prozent). Beobachtungszeitraum bleibt Juni bis September 2010 mit dreifacher Gewichtung.
  3. Beim Eigenverbrauch werden Mitnahme-Effekte weiter begrenzt. So wird die maximale Anlagengröße von heute 30 KW nicht auf 800 KW, sondern nur auf 500 KW erhöht. Der ökonomische Vorteil von 8 Cent pro KWh (bisheriger Entwurf) wird nur für die Strommengen der Jahresproduktion einer Anlage gewährt, der 30 Prozent überschreitet. Die Strommengen zwischen 0 und 30 Prozent werden wie bisher mit einem Vorteil von 3,6 Cent ausgestattet. Für die Überprüfung der Eigenverbrauchsregelung für die EEG-Novelle 2012 wurde das Ziel der effektiven Netzentlastung als Maßstab vereinbart.
  4. Der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen wird ausgeweitet. Anlagen, die zum Termin der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag bereits einen Bebauungsplan vorweisen können, haben bis Ende 2010 Zeit, den Netzanschluss zu realisieren. Dies ist der 25. März 2010 (bisheriger Entwurf: 1. Januar 2010).
  5. Der nutzbare Flächen-Korridor um Autobahnen wird marginal auf 110 Meter ausweitet, um Abstandsgebote zur Fahrbahn zu berücksichtigen. Da bei den Ackerflächen keine Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung erzielt werden konnte, bleibt es bei der Regelung des Gesetzentwurfes, dass diese für die Zukunft aus der Förderung ausgeschlossen werden.