Photovoltaik Solar Wärmepumpe Biomasse

Neue Förderrichtlinien für 2008

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Das Jahr fängt gut an:

Die Bundesregierung hat die Fördertöpfe für erneuerbare Energien auf 350.000.000,- EUR erhöht.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt Vom 5. Dezember 2007

Gegenstand der Förderung

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung, handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren

Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:

  • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m2 Bruttokollektorfläche,
  • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
  • besonders effiziente Wärmepumpen.


Allgemeine Anforderungen an die zu fördernden Technologien sind in Nr. 7 (Solarkollektoranlagen), Nr. 8 (Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse) und Nr. 9 (effiziente Wärmepumpen) geregelt. Die Höhe der Förderung ist in Nr. 11 dieser Richtlinien geregelt.